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KI Thema: Nahost-Konflikt
Nachrichten und Analysen zu den Folgen für die Kunststoffindustrie
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Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Ab 1.7.2020 bis einschl. 31.12.2020 gilt für erbrachte Leistungen der KI Group der reduzierte Umsatzsteuersatz in Höhe von 16%.

Für Leistungen, die vor dem 1.7.2020 erbracht wurden oder die nach dem 31.12.2020 erbracht werden, gilt der reguläre Umsatzsteuersatz in Höhe von 19%.

Entscheidend für die Berechnung der Umsatzsteuer ist stets der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht der Zeitpunkt der Rechnungstellung.

Besonderheit für Jahres-/Monatsrechnungen der KI Group:
Abonnement-Leistungen (z.B. Online-Abonnement „KI Kunststoff Information“) oder Werbeschaltungen über einen längeren Zeitraum (z.B. Stellenanzeigen KunststoffWeb, online-Werbung KunststoffWeb/K-AKTUELL, Bezugsquellen-Einträge K-PROFI) gelten umsatzsteuerlich als ausgeführt am letzten Tag des Leistungszeitraums.

Bitte beachten Sie hierzu im Schreiben des Finanzministeriums an die Finanzbehörden (PDF) Ziffer 23 in Abschnitt 3.3.1!

Das bedeutet für die Umsatzsteuer in Rechnungen der KI Group:

  1. berechnete Laufzeit endet vor dem 1.7.2020: 19%
  2. berechnete Laufzeit endet im Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020: 16%
  3. berechnete Laufzeit endet nach dem 31.12.2020: 19%

Beispiele:
- Online-Abo-Laufzeit 12 Monate 1.7.2020 - 30.6.2021: 19%
- Online-Abo-Laufzeit 12 Monate 1.8.2019 - 31.7.2020: 16%
- Online-Werbung 3 Monate 1.7.2020 - 30.09.2020: 16%
- Bezugsquellen-Eintrag 12 Monate 8/2020 bis 7/2021: 19%

Online-Abonnements sind keine "Zeitschriften-Lieferung":
Sofern Sie mit Ihrem online-Abonnement über die "Print-Option" auch den wöchentlichen gedruckten Branchendienst erhalten, handelt es sich dabei umsatzsteuerrechtlich um eine Nebenleistung. Daher gilt auch für Online-Abonnements mit "Print-Option" der volle Umsatzsteuersatz (19% / 16%) anstelle des reduzierten Steuersatzes (7% / 5%). 

Rechnungskorrekturen:
Rechnungskorrekturen sind ausschließlich für Rechnungen erforderlich, deren berechneter Leistungszeitraum zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 endet (s.o. Punkt 2.).

Typischerweise - aber nicht ausschließlich - handelt es sich dabei um Online-Abo-Jahresrechnungen, die zwischen dem 1.7.2019 und dem 31.12.2019 ausgestellt wurden. Sobald die erforderlichen IT-Umstellungen durchgeführt und die entsprechenden Prozesse definiert sind, werden wir Rechnungskorrekturen für alle fraglichen Rechnungen durchführen.

Aufgrund der hohen Anzahl theoretisch erforderlicher Rechnungskorrekturen (> 1.500) erfolgt die Rechnungskorrektur ausschließlich in diesem Verfahren:

  1. Jeder Empfänger einer zu korrigierenden Rechnung erhält eine E-Mail mit einem Link zu einem online-Formular.
  2. Im online Formular sind Ansprechpartner, E-Mail-Adresse für den PDF-Belegversand sowie IBAN für die Guthaben-Überweisung einzutragen.
  3. Nach Eintragung erhält der Ansprechpartner eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung seiner Angaben.
  4. Wir erstellen die PDF-Belege (Storno-Rechnung, neue Rechnung) und mailen sie an die angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Einige Tage danach erfolgt die Überweisung auf das angegebene Konto.

Dieser Prozess wird zweimal en-bloc durchgeführt zu voraussichtlich folgenden Terminen: Dezember 2020 und März 2021.

Update 09.12.2020: Heute wurden per E-Mail alle Empfänger von Rechnungen, die zu korrigieren sind, kontaktiert. Die E-Mails enthielten einen Link zu einem Formular, auf dem die Rechnungskorrektur initiiert wird.

Update 31.12.2020: Alle bis heute über die E-Mails vom 9.12.2020 initiierten Rechnungskorrekturen wurden ausgeführt und die entsprechenden Storno- (19% MwSt.) und Rechnungs-PDFs (16 MwSt.) an die jeweils angegebenen E-Mail-Adressen gemailt. Die Überweisung der Guthaben (Differenzbeträge aus der Mehrwertsteuer) erfolgt voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte 2021.

Update 21.02.2021: Alle Guthaben aus den Rechnungskorrekturen wurden heute auf die angegebenen Konten überwiesen.

Update 22.03.2021: Heute wurden per E-Mail alle Empfänger von Rechnungen, deren Korrektur noch offen ist, erneut per E-Mail kontaktiert. Die E-Mails enthielten einen Link zu einem Formular, auf dem die Rechnungskorrektur initiiert wird. Wer bis spätestens 31. März 2021 reagiert, erhält Anfang April Storno- und Korrektur-Rechnung als PDF und anschließend das Guthaben überwiesen.

Update 06.04.2021: Alle bis einschl. 31.03.2021 initiierten Rechnungskorrekturen wurden ausgeführt und die jeweils zwei Belege (PDF, Belegdatum 31.03.2021) an die angegebenen E-Mail-Adressen gemailt. Die Überweisung der entstandenen Kunden-Guthaben erfolgt voraussichtlich bis spätestens 16. April 2021.

Update 12.05.2021: Alle Guthaben aus den Rechnungskorrekturen vom April wurden heute überwiesen.

Update 13.12.2021: Eventuell noch nicht erfolgte Rechnungskorrekturen führen wir auf Anfrage durch.
Bitte senden Sie eine Mail an info@kiweb.de mit folgenden Angaben:

  • Betreffzeile: "Rechungskorrektur [Rechnungs-Nr.]"
  • Für die Überweisung des MwSt-Guthabens: IBAN und BIC, ggf. Zahlungs-Referenz
  • Für den Belegversand (PDFs: Gutschrift, neue Rechnung): E-Mail-Adresse
© 2026 KI Kunststoff Information, Bad Homburg
Druckdatum: 09.06.2026
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